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Schufa

Die SCHUFA gehört zu einer Reihe von Auskunfteien, die Aussagen über die Bonität einer Person geben. Bei dem Begriff SCHUFA handelt es sich um eine Abkürzung, die für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung steht. Als Schufa Holding AG betreibt sie ihre Geschäfte gegenwärtig in Form einer Aktiengesellschaft und steuert ihre Tätigkeiten hauptsächlich von Wiesbaden aus. Alle von ihr vorgenommenen Bewertungen sind auf die Zukunft gerichtete Prognosen und speisen sich aus der vorhandenen Datenlage.

Idee und Besitzverhältnisse

Die Gründung geht auf das Jahr 1927 und die Berliner Elektrizitätswerke AG, abgekürzt BEWAG, zurück. Letztere vertrieben nicht nur Strom, sondern auch Elektrogeräte. Beides wurde zur damaligen Zeit oft in Monatsraten bezahlt. Über die Zahlungsmoral ihrer Kunden war die BEWAG folglich bestens informiert. Dadurch bedingt schwebte dem Mitarbeiter der BEWAG Dr. Walter Mayer der Gedanke vor Augen, Kunden zu erfassen, die auf Kredit einkaufen. Damit sollten Zahlungsausfälle vermieden werden und Kunden sich im Rahmen ihrer finanziellen Verhältnisse bewegen. Nach vielen politischen Umbrüchen und Unternehmensveränderungen gibt es seit 2000 die SCHUFA Holding AG. Sie gehört zu 7,9% Genossenschaftsbanken, zu 34,7% Kreditbanken, zu 26,4% Sparkassen, zu 17,9% Privatbanken und zu 13,1% dem Handel oder anderen. Aus den Besitzverhältnissen wird deutlich, dass eine Bonitätsprüfung insbesondere für Geldinstitute von Belang ist.

Fakten zur SCHUFA

Die SCHUFA sammelt zahlreiche Daten. Nach eigenen Angaben hatte sie im Jahr 2013 Daten von 66,3 Millionen Bürgern gespeichert. Das entspricht bezogen auf alle Bundesbürger einem Anteil in Höhe von über 80 Prozentpunkten. Dabei hatte sie im gleichen Zeitraum 8.500 Unternehmenskunden. Knapp 110 Millionen Anfragen und Auskünfte wurden bearbeitet. Dabei arbeitet die Holding mit ihren 70 Mitarbeitern nicht umsonst. Sie weist einen Umsatz in Höhe von über 120.000.000 Euro aus.

Gesammelte Infos bei der SCHUFA

Aus den Daten bei der SCHUFA lässt sich Vertrauen wecken. Wer beispielsweise einen Kredit in Anspruch genommen hat und diesen in der Vergangenheit ordentlich bedient hat, beweist damit, dass er mit Geld umzugehen weiß. Dadurch wird ein glaubwürdiges Verhalten in Bezug auf zukünftige Verträge bewiesen. Daten werden meist von den Vertragspartnern übermittelt. Darüber hinaus finden auch Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen Berücksichtigung, wie von Amtsgerichten. Konkret liegen vor:

  • Personenbezogene Informationen. Hierzu zählen aktuelle und ehemalige Angaben zum bzw. zur Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Informationen über beanspruchte Finanzprodukte. Bankkonten, Kreditkarten, Mobilfunkkonten, Kredite, Ratenzahlungen, Versandhandelkonten und Zahlungsausfälle werden gespeichert.
  • Damit hat das Sammeln von Daten durchaus Grenzen: Es liegen keine Angaben zur Einkommenssituation, zum Beruf, zu Vermögen oder Familienstand vor. Damit liegt keine vollständige Bonitätsbewertung im umfassenden Sinne vor. Ferner werden Daten nach gewissen Zeitabständen gelöscht, weil man davon ausgeht, dass sie nicht mehr relevant sind. Gewährte Kredite tauchen in den Übersichten der SCHUFA drei Jahre nach Tilgung nicht mehr auf. Angaben zu Konten, die im Rahmen von Verträgen eingerichtet wurden, werden unmittelbar nach Auflösung getilgt. Auch besteht die Möglichkeit eine vorzeitige Löschung eines negativen Eintrags zu beantragen. Dieses ist beispielsweise dann interessant, wenn auf Grund eines kurzzeitigen finanziellen Engpasses eine Rechnung nicht sofort bezahlt werden konnte und eine Bank usw. einen Eintrag bei der SCHUFA erwirkt hat. Voraussetzung ist allerdings dafür, dass die Forderung unter 2.000 Euro liegt, sie innerhalb von sechs Wochen bezahlt wurde und kein Vollstreckungsbeschied damit in Verbindung steht. Weitere Informationen und Kontaktadressen hierzu sind über die Website schufa.de einsehbar.

    Der SCHUFA-Score

    Die SCHUFA bedient sich bei der Bewertung von Personen eines Scoring-Verfahrens. Dieses ermöglicht eine Einschätzung für Handel, Geldinstitute und andere, wie sich ein Kunde in Zukunft verhalten wird. Dabei spielen die vergangenen Daten ein entscheidende Rolle. Der Score-Wert reicht von 1 bis 100. Ist er im niedrigen Bereich angesiedelt, prognostiziert er eine hohen Ausfallwahrscheinlichkeit. Umgekehrt weckt er im hohen zweistelligen Bereich Vertrauen. Zwei Arten von Score-Werte werden bei der SCHUFA ermittelt. Zum einen ein Basisscore und zum anderen ein Branchenscore. Beim Ersten handelt es sich um einen Wert, der bei einer Eigenauskunft angegeben wird. Der Zweite wird mit unterschiedlichen Methoden berechnet und tritt je nach Geschäftsfeld in unterschiedlichen Varianten auf. Zu diesen gehören spezielle SCHUFA-Score-Werte für Banken, Freiberufler, Kommunikationsunternehmen, Handel, Versandhandel, Hypothekengeschäft und Kleingewerbetreibende.

    Die SCHUFA-Eigenauskunft

    Wer wissen möchte, welche Daten die SCHUFA über ihn gespeichert hat, kann diese problemlos in Erfahrung bringen. Nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) steht jedem Bürger ein Mal im Jahr eine kostenlose Übersicht zu. Voraussetzung dafür ist, dass er diese selbst beantragt. Darüber hinaus können Privatpersonen sich auch online über meineschufa.de registrieren und dauerhaft Zugang zu ihren Daten erhalten. Dazu stehen meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus und meineSCHUFA premium zur Verfügen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer laufenden Kosten und ihrer Servicegebühren, sind aber alle mit einer einmaligen Aktivierungsgebühr in Höhe von 9,95 Euro verbunden.

Autor: Sebastian Kraft, seit 2015 Schuldnerbetreuer bei Saturn Inkasso.