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Schuldner

Schuldner ist zunächst ein neutraler Begriff. Er bezeichnet im kaufmännischen Verkehr denjenigen, der eine Leistung zu erbringen hat. Somit ist der Händler nach der Bestellannahme ein Schuldner des Kunden, da er diesem die ordnungsgemäße Lieferung schuldet. Ein ähnliches Schuldverhältnis hinsichtlich einer Leistungsschuld gilt für den Handwerker, der einen Kundenauftrag angenommen und bestätigt hat. Diese umfassende Definition des Schuldners wird heute fast nur noch bei der Behandlung rechtlicher Fragen verwendet, während sowohl die Umgangssprache als auch die kaufmännische Fachsprache unter einem Schuldner zumeist den Geldschuldner versteht. Auch dieser Begriff ist zunächst wertfrei, da er sich auf jede natürliche oder juristische Person bezieht, die eine Rechnung zu begleichen hat. Das trifft ausdrücklich auch zu, wenn die entsprechende Zahlung vereinbarungsgemäß erst in der Zukunft fällig wird. Ebenso neutral ist das Wort Debitor für einen Geldschuldner. Der im Englischen ebenfalls wertfreie Begriff Restant wird hingegen überwiegend für einen verspätet zahlenden Schuldner verwendet.

Selbst pünktlich zahlende Schuldner können zu Liquiditätsengpässen führen

Selbst bei einer rechtzeitigen Begleichung der ausstehenden Forderungen kann eine zu hohe Anzahl an Schuldnern zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Das trifft zu, wenn der Gläubiger seinerseits Zahlungen in naher Zukunft zu leisten hat. Das kommt im Großhandel oft vor, da Einzelhändler bei der Wahl ihrer Geschäftsbeziehungen zunehmend auf lange Zahlungsziele achten, welche Zwischenhändler ihrerseits nur selten bei den Produzenten durchsetzen können. Auf diese Weise führen selbst zuverlässig zahlende Schuldner leicht zu einem Liquiditätsengpass. Die wirksamste Gegenmaßnahme besteht im Einräumen eines nennenswerten Skontos, sodass viele Kunden ihre Rechnungen aufgrund des angebotenen Preisnachlasses vorzeitig bezahlen. Tatsächlich nutzen selbst auf ein langes Zahlungsziel drängende Kunden das angebotene Skonto in vielen Fällen aus.

Die Schuldner auswählen

Die Auswahl der potentiellen Schuldner stellt die zentrale Maßnahme beim Risikomanagement in Bezug auf Forderungsausfälle dar. Wer ausschließlich gegen sofortige Bezahlung liefert, riskiert faktisch keine Zahlungsausfälle. Eine Ausnahme stellen in diesem Fall ungedeckte Schecks dar, zumal die Scheckzahlung zwischen Vollkaufleuten weiterhin verbreitet ist. Die Forderung der sofortigen Zahlung wird von diesen aber nur in einigen Bereichen wie dem Abholgroßhandel akzeptiert. In anderen Fällen führt das Verlangen der direkten Bezahlung dazu, dass kaum Bestellungen eingehen. Selbst Privatkunden suchen Geschäfte zunehmend danach aus, dass diese auf Rechnung liefern. Bei dieser Gruppe bietet die Schufa-Auskunft standardisierte Informationen, sodass die größten Risiken vermeidbar werden. Die Schufa wird erfährt allerdings nicht, ob ein Kunde tatsächlich pünktlich oder generell erst nach einer Mahnung bezahlt, da ihr nur grobe Verstöße gemeldet werden. Zudem weisen Schufa-Negativeintragungen auf bisherige Unregelmäßigkeiten hin, während sich die finanziellen Verhältnisse des Bestellers möglicherweise zwischenzeitlich verbessert haben. Der Score-Wert ist zwar auf die Zukunft bezogen, allerdings berechnet die Schufa ihn ohne Kenntnis des Einkommens eines Verbrauchers. Das Dossier von Creditreform über gewerbliche potentielle Kunden ist deutlich aussagekräftiger. Bei Bestandskunden sollte ein eigenes System der Bonitätsbewertung zur Anwendung kommen, welches jede auch nur geringfügige Unregelmäßigkeit festhält. Neben einer Lieferverweigerung kommt gegenüber schlechten Schuldnern die Nichtgewährung außerordentlicher Preisnachlässe in Betracht, sodass dieser die durch sein Zahlungsverhalten entstehenden Mehrkosten indirekt selbst trägt.

Der säumige Schuldner

Säumig wird ein Schuldner, sobald er eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt. Wenn das Zahlungsziel eindeutig bezeichnet wurde, muss der Gläubiger ihn nicht mehr in Verzug setzen. Es im Geschäftsleben allerdings weiterhin verbreitet, nicht sofort mit Maßnahmen wie Mahnungen zu reagieren. Vielmehr stellt die Kulanzzeit von einer Woche die Beibehaltung der guten Sitten dar, auch wenn niemand dazu verpflichtet ist. Sie beruht zudem auf der möglichen Dauer von Banküberweisungen vor der flächendeckenden Einführung der modernen Datenverarbeitung. Noch in den 1980er Jahren konnte eine Geldüberweisung von einer Bank zu einem anderen Geldinstitut durchaus eine Woche dauern, während heute die Buchung der Gutschrift am nächsten oder spätestens am übernächsten Bankarbeitstag verbindlich vorgeschrieben ist. Die Kulanzzeit stellte somit sicher, dass ein Schuldner keine Mahnkosten zu tragen hatte, sobald er eine Überweisung rechtzeitig in Auftrag gab. Rechtlich gesehen ist für die pünktliche Begleichung einer Rechnung ohnehin der Zeitpunkt des Geldeingangs maßgeblich. Dass zudem die erste Erinnerung ohne Mahnkostenberechnung erfolgt, ist eine im Gegensatz zur weiterhin bestehenden Kulanzfrist heute oftmals abgeschaffte Gefälligkeit. Sie wird häufig auf eine einmalige Zahlungserinnerung ohne Kostenberechnung pro Lieferjahr reduziert. Die Unterscheidung zwischen einer kostenfreien Erinnerung und einer kostenpflichtigen Mahnung beruht auf einer stillschweigenden Übereinkunft im Geschäftsverkehr, das Gesetz kennt diese Differenzierung nicht. Zwangsmaßnahmen wie die Abgabe der Forderung an ein Inkassobüro führen häufig zum gewünschten Erfolg. Wenn der Gläubiger die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit dem säumigen Schuldner anstrebt, empfiehlt sich das Angebot einer Zahlungsvereinbarung. Diese sieht in der Regel die vollständige Begleichung der Schuld vor, wobei der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen mehrere Raten einräumt. Grundsätzlich kann ein Gläubiger das Insolvenzverfahren gegen einen Kaufmann als Schuldner einleiten. Dieses Verfahren ist allerdings mit Sicherheit mit einem teilweisen Forderungsausfall verbunden, da die Insolvenzquote immer nur einen Teil der gegen einen Schuldner bestehenden Forderungen deckt.

Autor: Sebastian Kraft, seit 2015 Schuldnerbetreuer bei Saturn Inkasso.