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Mahnverfahren

Kommt es zu dem Punkt, an dem ein Schuldner seinen Zahlungen laut Zahlungsziel nicht mehr nachkommt, beginnt innerhalb des Forderungsmanagements im Unternehmen die Abteilung Mahnwesen aktiv zu werden. Es ist die wichtigste Aufgabe von dieser Abteilung, dass auch bei einer offenen Forderung, die nicht beglichen wurde, dafür gesorgt wird, dass der Schuldner ab einem gewissen Zeitpunkt bezahlt. Im schlimmsten Fall muss dafür auch ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt werden. Bevor es aber dazu kommen kann, gibt es Vorschriften, inwiefern das ordentliche Mahnverfahren vor sich gehen muss.

Mahnverfahren außerhalb des Gerichts

Bevor man überhaupt ein Mahnverfahren vor einem Amtsgericht anstreben kann, muss man sich mit den Möglichkeiten beschäftigen, wie man auch innerhalb des eigenen Unternehmens eine gute Zahlungsmoral kreieren kann. Die Aufgaben im Forderungsmanagement sind es zum Beispiel, dass man verhindert, dass nicht zahlungsfähige Kunden Zugang zu den eigenen Produkten und Leistungen haben. Sollte doch einmal der Fall eintreten und ein Kunde zahlt seine Rechnungen nicht mehr, kann man mit verschiedenen Stufen von Mahnungen nicht nur die Forderungen eintreiben, sondern auch die Kosten in der Verwaltung und die Zinsen direkt an die Kunden weitergeben. Dabei gibt es zwar einige gesetzliche Vorschriften, es kann aber durchaus sinnvoll sein, die erzwungenen Schritte zu erweitern und dem Kunden mehr Zeit einzuräumen, seine offenen Verbindlichkeiten zu begleichen. In der Regel schafft man so durch ein normales Mahnverfahren noch eine Zahlung des Großteils aller offenen Posten, bevor man wirklich den Aufwand eines gerichtlichen Mahnverfahrens starten muss. So könnten die Schritte für den außergerichtlichen Vorgang aussehen:

  • Zahlungserinnerung: Selbst mit einem höflich formulierten Erinnerungsschreiben können die Zahlungen initiiert werden. Hier sollten noch keine weiteren Kosten für den Kunden entstehen.
  • Erste und zweite Mahnung: Mit der ersten und zweiten Mahnung wird der Kunde auf die offenen Posten hingewiesen und hier können erstmals Gebühren wie Porto und Verwaltung im angemessenen Rahmen aufgerechnet werden.
  • Letzte Mahnung: Die letzte Mahnung gilt vor allem als Hinweis für die Weitergabe an ein Inkasso-Unternehmen und ist der letzte Schritte im außergerichtlichen Mahnverfahren.
Reagiert der Kunde auch auf diese Schritte nicht und bleibt eine Zahlung der offenen Posten weiterhin aus, beginnt das Inkasso-Verfahren. Der Kunde sollte im besten Fall darauf hingewiesen werden, dass die Kosten mit der Übergabe deutlich steigen.

Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens

In der Regel wird das gerichtliche Mahnverfahren erst dann eingeleitet, wenn alle Schritte aus dem Inkasso erschöpft sind. Da zu diesem Zeitpunkt die Rechtssache in der Regel auch an einen Anwalt oder an einen anderen rechtlichen Vertreter übergeben worden ist, kann dieser sich auch mit den Formalien für das Amtsgericht beschäftigen, die mit einem Mahnverfahren verbunden sind. Denn bevor es vor Gericht geht, hat der Gläubiger in Deutschland die Möglichkeit, über ein beschleunigtes Mahnverfahren einen Titel gegen den Schuldner zu erwerben. Der Antrag muss dabei schriftlich bei einem zuständigen zentralen Amtsgericht eingereicht werden. Informationen wie Daten, Höhe der Forderungen, Begründung der Forderungen, Informationen über den Gläubiger, Vertreter der Gläubiger und einige andere Dinge sind dabei zu vermerken. Ein entsprechender Vordruck kann im Internet gefunden werden und über das Internet kann in der heutigen Zeit auch der Antrag an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet werden. Bei einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen wird der Antrag bearbeitet und ohne weitere rechtliche Prüfung an den Schuldner weitergeleitet.

Widerstände und Risiken im gerichtlichen Mahnverfahren

Das Ziel des beschleunigten Mahnverfahrens ist eine Entlastung der deutschen Gerichte und eine schnelle Klärung der Angelegenheit. Allerdings hat der Schuldner auch bei dieser Form des Mahnverfahrens immer noch die Möglichkeit, den Ansprüchen der Gläubiger zu widersprechen. Sollte dies der Fall sein, wird der Schuldner über den Vorgang informiert und kann sich im Anschluss entscheiden, ein ordentliches Verfahren vor einem Gericht gegen den Schuldner in die Wege zu leiten. Widerspricht er der Forderung aus dem Antrag aber nicht, generiert man einen Titel, der auch für die direkte Vollstreckung berechtigt. Im Anschluss kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt, eine Gehaltspfändung eingeleitet oder eine Pfändung der Konten beantragt werden. Kann der Gläubiger seine Forderungen aus diesen Maßnahmen nicht befriedigen, erwirkt er mit dem Titel außerdem die Möglichkeit, den Schuldner zu einer Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse zu bringen. Im Zuge des gesamten Verfahrens steigen dabei auch die Kosten. Die Gerichtskosten für das Mahnverfahren vor Gericht sind festgelegt und können einer Tabelle entnommen werden. Dazu können Kosten verrechnet werden, die aus eigener Rechtshilfe entstanden sind.

Autor: Sebastian Kraft, seit 2015 Schuldnerbetreuer bei Saturn Inkasso.